Webkataloge haften nicht für Links ihrer Benutzer
Erfreulich: Nach dem einen oder anderen Rückschritt hat ein deutsches Gericht mal wieder ein gewisses Technikverständnis für Webtechnologie bewiesen: "Das Bereithalten eines Katalogs im Internet, in denen Dritte ungeprüft Hyperlinks zu externen pornografischen Websites eintragen können, begründet für den Betreiber keine Pflicht zum Schadensersatz, wenn die fremden Verknüpfungen auf Seiten mit kopierten Nacktbildern führen." Vollen Artikel bei Heise lesenWerbung:
Geschrieben von
Jan Theofel
am 31.10.2004
um 18:33 Uhr
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