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Fake-Bewertungen auf Amazon erschleichen

Beispiel für Fake-Bewertungen bei Amazon

Eine unmögliche Art, sich gefakte Bewertungen auf Amazon zu erschleichen, ist mir diese Woche untergekommen. Bestellt hatte ich diese Schlafmasken – leider ohne die negativen Bewertungen zu beachten. Das hier gezeigte Bewertungsprofil ist das Stand heute auf dem Produkt.

Das Produkt selbst taugt nichts. Es ist im wahrsten Sinne des Wortes untragbar: Die Nase hat keine Aussparung und die Bänder drücken seitlich stark die die Augen. Selbst nach wenigen Sekunden absolut unangenehm.

Und woher kommen dann die ganzen Fünf-Sterne-Bewertungen? Ganz einfach: Um das Produkt künstlich gut bewertet zu bekommen, versendet der Anbieter folgende E-Mail, in der er ein weiteres Gratisexemplar des Produkts verspricht:

Herzlichen Dank für den Kauf unseres Produktes!

Wenn Sie mit dem Produkt (Augenmaske) zufrieden sind, so bewerten Sie es doch positiv bei Amazon.de mit 5 Sternen. Zum Dank erhalten Sie dieses Produkt nochmals gratis inkl. Versand.

Hier können Sie das Produkt direkt bewerten:

Nach erfolgter Bewertung schreiben Sie uns einfach eine Email. Im Anschluss senden wir Ihnen Ihr Exemplar gratis zu.

Sollten Sie nicht zufrieden sein, so würden wir uns freuen, wenn Sie es uns direkt mitteilen würden.
Wir finden sicherlich eine Lösung!

Durch das zusätzliche Gratisprodukt sind das nichts anderes als billig eingekaufte Bewertungen, die Amazon auch noch für echt hält, weil der Kunde das Produkt ja tatsächlich erworben hat. Gibt es da bei Amazon eigentlich eine Stelle, wo man sich effektiv über so etwas beschweren kann?

7 Kommentare

  1. Oliver

    Das ist ja richtig dreckig! Ich kenne leider keine Beschwerdestelle. Die Bewertungen sind aber auch allgemein schwer nutzbar:

    Oft sind die negativen Bewertungen dvon den Käufern, die das Produkt schon länger haben (und es besser wissen). Dann haben die Bewertenden auch noch unterschiedliche Ansprüche, d.h. eine 5 Sternebewertung von irgendeinem Schüler hilft mir als Power-User nicht weiter. Deshalb bin ich mit dem simplen Amazon Bewertungssystem extrem unzufrieden.

    Ratings are broken!

  2. Versuch es doch einfach mal mit einer E-Mail an Amazon über das Kontakt-Formular:

    http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=200586230

    Ich könnte mir vorstellen, dass das für Amazon durchaus von Interesse ist. Zum einen, weil deren Bewertungssystem durch solche Vorgänge quasi ausgehebelt wird und an Glaubwürdigkeit verliert. Zum anderen auch einfach deswegen, weil dieser Vorgang schlichtweg wettbewerbswidrig ist, wie das OLG Hamm in einem ähnlich gelagerten Fall (bis zu 25% Rabatt für gute Bewertungen auf einem Bewertungsportal) schon einmal entschieden hat:

    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2010/I_4_U_136_10urteil20101123.html

    Es wäre in deinem Fall absolut zulässig, wenn man eine weitere Maske anbietet für den Fall, dass eine wie auch immer geartete Bewertung erfolgt. Es ist hingegen NICHT zulässig, die Maske nur für positive Bewertungen anzubieten.

  3. Ich kenne das auch von anderen Anbietern, beispielsweise aus dem Druckbereich. Da werden einem dann schon mal 40 Euro gut geschrieben, wenn man positive Bewertungen schreibt. Da hilft nur kritisches Lesen der Bewertungen, da kommt man leider heute nicht mehr drum rum.

  4. Jonas Matzke

    Hallo liebe Leserschaft und kritische Denker!

    Ich habe mir den obigen Beitrag durchgeesen und auch die Kommentare
    und muss nach reichlicher Überlegung klar Partei für den Händler ergreifen.

    Ich denke, hier werden unterschiedliche Sachverhalte gleich behandelt ohne
    den Gedanken zuende zu denken.

    1. Das Urteil bezieht sich auf eine versprochene Geldleistung. In dem obigen
    Fall wird eine Sachleistung angeboten, die schoneinmal geleistet wurde.

    Sei der Fall, dass der Kunde mit der Maske nicht zufrieden ist, weshalb sollte er diese nocheinmal, auch wenn diese pro bono ausfällt, geliefert haben wollen?
    Er wird diese eben nicht haben wollen und auf das Angebot nicht eingehen.

    Sei der Fall, dass der Kunde mit der Maske zufrieden ist, so gilt das Angebot als Motivator, die Bewertung zu hinterlassen. Sein Motiv bestand ja zu diesem Zeitpunkt bereits, nur der „Ruck“ fehlte ihm.

    Anders verhält es sich natürlich mit einer Geldleistung, die aber hier NICHT angeboten worden ist!

    2. Rein juristisch muss eine Beeinflussung des freien Willens vorliegen, und zwar in der Art, dass der Kunde sich trotz der Absicht, eine negative Bewertung zu hinterlassen derart beeinflusst wird, diese eben nicht durchzuführen oder gar die Meinung zu ändern.

    Wenn der Kunde nicht zufrieden ist mit der Maske, so wird er sicherlich nicht in seiner Meinung beeinflusst, wenn er diese nochmals erhält!!!

    3. Ich habe eine Mail an den Amazon Kundeservice geschrieben, wie Sascha oben erwähnt. Die Antwort die ich erhalten habe war jene, dass eine Email wie oben aufgeführt NICHT gegen die Richtlinien von Amazon verstößt, da keine Willensbeeinflussung vorliegt.

    Vielleicht denkt ja jemand ähnlich wie ich! Sollte der Händler Geldleistungen in Aussicht stellen, so ist das wieder eine ganz andere Sache.

    Aber ein Gebaren in der erwähnten Art und Weise finde ich nicht angreifbar!

    Grüße

  5. Der Live-Support mit dem ich Kontakt aufgenommen habe, sieht das allerdings anders. Zumindest war man dort der Meinung, dass das zu einer schlechten Aussagekraft der Bewertungen führt und man sich daher darum kümmern wird.

    Zur juristischen Seiten weise ich mal meinen Anwalt auf diesen Blogpost hin. Vielleicht mag der da ja etwas Licht in die Sache bringen…

  6. Der Verkäufer hat sich übrigens nochmals bei mir gemeldet und ist auf meine Kritik an seiner Methode eingegangen. So hat er seine Mail wohl auch noch mal Amazon zur „Freigabe“ vorgelegt und diese wohl bekommen. Das finde ich natürlich sehr positiv, dass man so offen und direkt mit Kritik umgeht! Es lässt mich allerdings doch an den Zielen von Amazon mit seinem Bewertungssystem zweifeln.

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