Deutsches Gericht verbietet Markennamen in Trefferlisten von Suchmaschinen
Da haben wir - wie von mir bereits angekündigt - den Salat: Ein deutsches Gericht hat der Suchmaschine Das-Web.net verboten, die Markenbezeichnung "Aladon" in der Trefferliste aufzuführen. Details gibt es bei Heise. Wenn jetzt die Gerichte und nicht mehr Algorithmen entscheiden, was im Web gefunden wird, wird es höchste Zeit eine dezentrale Suchmaschine in einer Art Peer-To-Peer-Netzwerk zu planen um noch unabhängige Suchergebnisse zu gewährleisten. Aber hoffen wir auf einen erfolgreichen Einspruch gegen die einstweilige Verfügung.
Geschrieben von Jan Theofel am 15.02.2005 um 0:15 Uhr (Permalink)
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1 | matthias | 16.11.2005 um 18:01