Zulässige Blog-Fahndung oder unschöner Pranger?
Gestern hat im law blog von Udo Vetter einen Eintrag veröffentlicht, in dem er um Informationen über ein bestimmtes Haus in einem bestimmten Ort bittet.
Nun schlagen die Wogen in den Kommentaren hoch, ob sowas überhaupt zulässig sein. Auf der einen Seite stehen die (Hobby-)Datenschützer, die sowas für unlauter halten. Unterstützung erhälen sie von dem Argument, dass es sich hierbei um eine Art öffentlichen Pranger handelt, insbesondere wo wir doch alle wissen, dass Google nie etwas vergisst. Auf der anderen Seite stehen die Befürworter, die hier eine gute Chance sehen, dass Udo Vetter seine gewünschten Informationen erhält und darauf - IMHO zu Recht - verweisen, dass man diese Informaitonen auch aus anderen windigen Quellen beziehen könnte. Zusätzlich greift für diese Befürworter das Argument, dass es quasi auch im Sinne des Schuldner sei, denn andere Methoden wie etwas das "Russisch-Inkasso" seien für diesen deutlich unangenehmer.
Ich muss sagen, dass ich die Idee, in einem Weblog um solche Informationen zu bitten für prinzipiell nachvollziehbar und sinnvoll halte. Schließlich hat er mit einem sehr beliebten deutschsprachigen Blog eine gute Möglichkeit ein Massenpublikum zu erreichen und in Form von weiteren Verweisen in anderen Blogs (wie jetzt bei mir) erhöht sich diese Reichweite nochmals deutlich. Allerdings hätte Udo Vetter keine weiteren Angaben zum Fall machen und um eine Antwort per E-Mail bitten sollen. In diesem Fall wäre völlig unklar geblieben, ob es sich um einen Schuldnerfall oder vielleicht um die Vertragsverhandlungen zu einem Hauskauf geht. Auf diesem Weg hätte er seine Informationen wohl genauso erhalten ohne eine lange Diskussion über seine Vorgehensweise auszulösen. Auch der Schutz des Schuldners wäre damit (zumindest nicht so deutlich) in Frage gestellt worden.
Geschrieben von Jan Theofel am 26.02.2005 um 10:50 Uhr (Permalink)
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