Eidesstattliche Versicherung gegen einen Spammer
Letzten Donnerstag hat sich Rechtsanwalt Jürgen Meyer bei mir bezüglich einer SPAM gemeldet, von deren Erhalt ich im Januar berichtet hatte. Er hat eine Unterlassungsklage gegen den Versender angestrengt, gegen die Widerspruch eingelegt worden ist. Die mündliche Verhandlung war am Freitag. Es könnte interessantes Urteil bezüglich Spam- und Internetrecht werden. Das Urteil wird am 08.04.05 verkündet. Ich berichte hier dann, sobald es was Neues gibt.
Ich habe das ganze ein wenig dadurch unterstützt, dass ich eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, dass ich den SPAM erhalten habe:
Eidesstattliche Versicherung
In Kenntnis der Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung, versichere ich, [...], folgendes an Eides statt:
Mir ist am 06.01.05, um 23:50:30 Uhr eine Werbungemail der Firma
Camen Bauinformationen
Minden-Weseler-Weg 212
32130 Enger
Tel.: 05223 13151
Fax: 05223 13150
Mobil 0160 94855546
http://www.camen-bau.de
E-Mail info@camen-bau.de
an meinen gewerblich genutzen email-account info@etes.de unter der Überschrift „Ausschreibungen“ zugesandt worden.
Die Werbung hatte folgenden Inhalt:
„SIE SUCHEN AUSSCHREIBUNGEN ? PRIVATE ODER ÖFFENTLICHE
UNSER ANGEBOT ... IHR VORTEIL
[...]Mir ist bekannt, dass weitere Personen ebenfalls eine gleichlautende email- Werbung bekommen haben.
Jan Theofel Stuttgart, 01.04.05
Es ist schon ein seltsames Gefühl das erste Mal in einen Rechtsprozess gegen einen Spammer einzugreifen - wenn auch nur in sehr geringem Maße. Und es ist ein gutes Gefühl. ;-) Dennoch hoffe ich, dass das ein Ausnahmefall bleibt.
Geschrieben von Jan Theofel am 6.04.2005 um 0:34 Uhr (Permalink)
Abgelegt unter Antispam
1 | versicherung | 3.07.2005 um 13:14