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Urteil zur Forenhaftung - mal wieder

Heute wieder mal aus der Rubrik: Denn sie wissen nicht worüber Sie entscheiden... Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg hat ein neues Urteil zum Thema Forenhaftung erlassen. Danach haften Forenbetreiber auch ohne Kenntnis für die in Ihren Foren eingestellten Beiträge. Na das nenne ich mal weitsichtig. Als nächstes haften dann noch Webhostinganbieter für die Inhalte ihrer Kunden auch ohne Kenntnis. Und wenn die durch sind die ISPs für die Inhalte der durch ihre Leitungen übertragenen Seiten - natürlich auch ohne Kenntnis. Und schließlich die ganzen PC-Hersteller für die durch ihre PCs dargestellten Inhalte - selbstverständlich ohne deren Kenntnis! Wirklich sehr weitsichtig. Und noch dazu verdammt logisch, oder?

Mehr Informationen gibt es bei Heise. Dort habe ich auch noch einen Hinweis auf Paragrafen 54 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) gefunden, auf den sich die Richter in ihrem Urteil beziehen. Darin heißt es:

(2) Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, [...], haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. [mehr]

Demnach verstößt diese Webseite nach meiner Meinung ständig gegen deutsches Recht. Getreu deren Motto "Jede Wahrheit ...". :-)

Tags: haftung

Geschrieben von Jan Theofel am 7.05.2007 um 0:56 Uhr (Permalink)
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