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Die "Dr. h.c. Eva Ihnenfeldt Affaire", die vielleicht gar keine ist

Ich versteh die Welt, wie sie Eva Ihnenfeldt gerade darstellt oder Social-Media-Menschen und Journalisten darstellen lässt, nur noch sehr bedingt. Um nicht zu sagen, ich schüttele den Kopf darüber. Für mich ist da nichts anderes als ein Pseudo-Shitstorm gegen unsere Justiz. Ein aus der Ich-fühle-mich-ungerecht-behandelt-Mücke einen Ich-bin-Opfer-eines-tragischen-Justizirrtums-Elefanten machen. Natürlich kein ganz uneigennütziger - wie ich gleich noch ausführen werde.

Aber für all jene, die es nicht mitbekommen haben: Was ist passiert? Am Mittwoch haben zwei Gruppen je vier Polizisten die Büros und die Wohnung von Eva Ihnenfeldt (wir kennen uns übrigens, ich meine von einem Barcamp) durchsucht. Wegen eines Scherz-Doktortitels „Dr. h.c. Ministry (USA)“, den sie zu ihrem letzten Geburtstag selbst gegönnt und darüber gebloggt hat. Und nun im Verdacht steht gegen § 132a StGB „Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“ verstoßen zu haben. Bestraft würde dies mit einerGeldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis - es möge sich jeder selbst ein Bild von der Verhältniskeit machen.

Wie sie selbst schreibt, verhelfen ihr ihre Social-Media-Kontakte schnell zu Presseartikeln zu diesem Fall. Freunde helfen Freunden - das soll ja auch so sein. Das Ergebnis ist aber aus meiner Sicht sehr fragwürdig.

Soweit ich das richtig sehe, ist „Hausdurchsuchungen wegen Blog-Beitrag“ bei den Ruhrnachrichten die erste Erwähnung in der Presse. Nur stimmt überhaupt, was hier im Titel steht? Eine Hausdurchsuchung weil ein Richter den oben verlinkten Blogpost falsch verstanden hat? Die Antwort gibt der Artikel eigentlich selbst: „Für die Staatsanwaltschaft Lübeck hat sich die Durchsuchung bei der Geschäftsführerin aus einem zweiten Verfahren mit insgesamt 60 Beschuldigten ergeben.“ Also: Nein die Ermittlung resultierte aus einem anderen Verfahren. Der Blogpost ist dabei also ein Puzzlesteinchen dabei - aber wohl nicht der Auslöser.

Und das wohl eher, weil sie darin leicht googelbar zugibt, einen solchen Titel gekauft zu haben. Und auch wenn das als Scherz beschrieben ist - ein Scherz macht aus einer Straftat nicht plötzlich eine zulässige Handlung. Wenn ich in meinem Blog darüber scherzen würde, dass ich ein Heft am Bahnhofskiosk geklaut hätte, müsste ich wohl auch mit einem Besuch der Polizei bei mir rechnen.

Weiter steht in dem Artikel: "Hinter der Durchsuchung ihrer Wohnung und Büroräume vermutete Eva Ihnenfeldt einen Racheakt von prominenten Ehrendoktoren, die sie in ihrem Blog erwähnt hatte. „Will man mich als fröhliche Bloggerin zurechtweisen und ein wenig einschüchtern?“" Das klingt in meinen Ohren mehr als absurd - vor allem wenn man weiß, dass es zahlreiche Ermittlungsfälle sind. Wenn sie das so wirklich gesagt bzw. das so freigegeben hat, könnten die Herren Dr. h.c. Wolfgang Thierse, Dr. h.c. Joachim Gauck und Dr. h.c. Carsten Maschmeyer nun wirklich rechtliche Schritte einleiten. Als Laie fällt mir dazu spontan der Begriff Verleumdung ein. Das trifft es vermutlich nicht ganz, aber einen Anfangsverdacht könnte man hier sicherlich konstruieren, oder? Also bitte nicht beschweren, falls das tatsächlich als nächstes passieren sollte. Hier droht maximal bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe - nur mal so zum Vergleich.

Viel mehr könnte man sich die Frage stellen, ob die Ermittlung nicht völlig legitim ist. Denn in dem Artikel erfahren wir auch, dass die Urkunde mit der gekauften Ehrendoktorwürde in ihrem Büro aufgehängt war. Nun ist es in der Regel so, dass man so etwas dann auch als Besucher sehen kann. Das es nur von den Menschen erblickt werden kann, die wissen, dass das ein Scherz-Doktor-Titel ist, ist eher unwahrscheinlich. Und das es dabei zu Verwechslungen mit einer echten Urkunde kommen kann wahrscheinlich. Und „zum Verwechseln ähnlich“ ist in § 132a explizit aufgeführt. Auch wenn ich kein Jurist bin: Das könnte hier zutreffen.

Bleibt die Frage, ob die Räume eines Bloggers ebenso schützenswert sind, wie die eines klassischen Journalisten. Denn auch das prangern die Artikel an. Auch ich habe einen Presseausweis als Blogger. Aber ich sage für mich klar, dass mir ein solcher Schutz nicht zusteht. Alles, worüber ich schreibe, ist öffentlich. All meine Quellen auch. Besonders schützenswerte Informationen oder gar Informanten haben wohl die wenigsten Blogger. Und wo kämen wir da hin, wenn jeder Kriminelle sich mal schnell ein Blog aufsetzt und damit eine Hausdurchsuchung bei sich verhindern kann? Ich kann nicht beurteilen, wie weit in diesem Fall die journalistische Tätigkeit geht (zumindest bildet sich ja Journalisten aus bzw. um), aber ich wäre hier mit Schutzforderungen zumindest etwas vorsichtiger.

Was bleibt also unterm Strich? Eine sich ahnungslos gebende Eva Ihnenfeldt mit gekauftem Titel? Nun, sie hätte wohl wissen müssen, was da rechtlich auf sie zukommen kann: „Eva Ihnenfeldt, die mit zwei Kollegen einen wöchentlichen Newsletter herausgibt, hatte genau zum Thema Titelkauf recherchiert.“ heißt es in dem Artikel zur Vorgeschichte. Da hängt man so eine Urkunde dann vielleicht doch besser nicht im eigenen Büro auf, oder?

Bleibt noch das unvorteilhafte Foto für die Ermittlungsakten. Das können ein paar Ermittler einsehen. Und nach dem hausgemachten Wirbel: Wäre ich einer davon, würde ich die Chance ergreifen... Nicht schön, aber ich würde annehmen, dass die meisten Fotos der Polizei von Verdächtigen nicht denen im Fotostudio gleichen. Also aus meiner Sicht auch kein besonderer Aufreger.

Was bleibt also wirklich? Viel mehr nutzt sie in meinen Augen die Chance - und das macht sie gut - sich geschickt in Social-Media und den klassischen Medien zu platzieren. PR nennen das die einen, Linkbait die SEOs. Dabei wird nämlich nicht nur über den Fall berichtet, sondern auch immer brav über sie. Dieser Text könnte auch von einem Werbetexter stammen: „Ihnenfeldt ist eine von zwei Geschäftsführern bei der Business Academy Ruhr, die das Unternehmen aus eigener Kraft aufgebaut haben. Neun Dozenten arbeiten dort als freie Mitarbeiter. Alle Schulungen werden mit einem IHK-Zertifikat abgeschlossen. „Wir bringen die guten alten Journalisten technisch auf den neuesten Stand“, sagt Ihnenfeldt.“ Stattdessen ist es ein Abschnitt der „Deutsche Wirtschafts Nachrichten“ (Artikel „Bloggerin macht einen Scherz: Hausdurchsuchung mit acht Mann!“ vom 18.4.2013 13:31 Uhr) über sie.

Der Text ist so populistisch, dass ich ihn hier gar nicht verlinken möchte. Er geht darauf ein, wie hier das Geld von „uns Steuerzahlern“ für acht (mit Ausrufezeichen versehen) Polizisten verschwendet wird und beschwört den Polizeistaat herauf. Dass er wirkt, zeigt ein Blick auf die Kommentare wie etwa dieser hier: „Vor 1945 hießen die Anschwärzer Blockwarte, in der DDR IM und wie nennt man heute solche Leute, es gibt jede Menge davon.“

Die Betroffene bezeichnet den Beitrag hingegen als „sehr engagiert“ und feiert ihn als ein „Hoch auf die freie Presse“. Ich würde sagen er könnte neben dem Vorwurf des Populismus und schlechter Recherche auch noch den der ungekennzeichneten Werbung erfüllen. Ob das juristisch der Fall wäre, kann ich allerdings nicht wirklich beurteilen.

Es mag sein, dass hier unsere Justiz nicht im besten Licht dasteht. In mindestens genau so schlechtem Licht stehen aber all jene Social-Media-Multiplikatoren und Journalisten da, die sich hier haben bereitwillig vor Eva Ihnenfeldts Karren haben spannen lassen.

Sie hat Recht, wenn sie in ihrem Titel schreibt: Die “Dr. h.c. Eva Ihnenfeldt Affaire” zeigt, wie mächtig das Internet ist. Es zeigt aber auch, dass im Internet vieles unüberlegt verbreitet wird und so ein Shitstorm künstlich erzeugt wird, der in Wirklichkeit gar keiner ist.

Mir ist bewusst, dass ich mit meinem Artikel auch Teil des Karrens bin. Denn auch dieser setzt Links und bauscht das ganze Thema weiter auf. Aber diese Sichtweise der Dinge musste ich einfach loswerden.

Was ich Eva Ihnenfeldt rate: Ein paar mal tief durchatmen, all die unliebsamen Gefühle fühlen, die mit der Aktion hochgekommen sind und dann ruhig und besonnen rechtliche reagieren. In dieser Form liefert sie anderen und den Mitarbeitern des Justizapperats nur noch mehr Anlass gegen sie bzw. die Artikel vorzugehen. Wenn ihr mich fragt ist das keine gekonnte Selbstinzszenierung - ganz im Gegenteil.

Tags: recht

Geschrieben von Jan Theofel am 19.04.2013 um 8:52 Uhr (Permalink)
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Die "Dr. h.c. Eva Ihnenfeldt Affaire", die vielleicht gar keine ist:

"Dr. h.c. Eva Ihnenfeldt Affaire": Jux-Titelkauf, Social Media und die Verhältnismäßigkeit von Behörden

Aktuell geht eine Geschichte durch das Internet: eine Bloggerin hatte einen scherzhaft gemeinten Jux-Doktortitel (ehrenhalber) gekauft, die Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelte und im Rahmen eines Amtshilfeersuchens setzte sich die Polizei ...

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» Pottblog | 21.04.2013 um 16:10

21 Kommentare zu »Die "Dr. h.c. Eva Ihnenfeldt Affaire", die vielleicht gar keine ist«

Danke Theo, solche Blogartikel les ich gern. Angenehm sachlich. Vielleicht sollte sich manch ein Journalist ein Beispiel an dir nehmen?

1 | Frank | 19.04.2013 um 9:56

Hmmm - finde einige Aspekte an deinen Artikel durchaus problematisch. "aufbauschen", "vor den Karren spannen" - das ist aus der Ferne immer schwer zu beurteilen. Und da ist längst nicht immer Absicht zu unterstellen.

An zwei Punkten stimme ich dir aber zu bzw. bin da gerade sehr nachdenklich:

1. Es stellt sich in der Tat die Frage, ob da (wenn auch offensichtlich unabsichtlich) eine Straftat begangen wurde (auch wenn man immer über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen diskutieren kann). Dazu kann vermutlich am ehesten ein Anwalt etwas sagen.

2. Wenn es eine Straftat war (wovon die Ermittlungsbehörden offenbar ausgehen), dann hat die ganze Angelegenheit eben nichts mit "Bloggen" zu tun, denn es wurde wegen der vermuteten Straftat ermittelt / gehandelt und nicht wegen des Bloggens - das Blog bzw. der Blogpost wären da - wenn überhaupt - nur ein Beweis für die unterstellte Straftat, nicht mehr.

2 | Stefan Evertz | 19.04.2013 um 10:37

Das Mittel der Hausdurchsuchung stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar und ist meiner Meinung nach in diesem Fall mehr als unverhältnismäßig... auch wenn Du ein "Heft am Bahnhof" geklaut hättest wäre es eine sehr unverhältnismäßige Maßnahme.

Abgesehen von der möglichen Traumatisierung durch den morgendlichen Polizeibesuch grenzt sowas innerhalb der Nachbarschaft ja schon fast an Rufmord... ("Bei denen war neulich die Polizei! Vier Mann!")

Ich glaube, mit solchen und ähnlichen Grundrechtseingriffen wird mittlerweile in Deutschland viel zu leichtfertig umgegangen.

3 | Stefan Sommer | 19.04.2013 um 11:50

Im Durchsuchungsbeschluss wird explizit auf den Blogbeitrag Bezug genommen. Die Durchsuchungsaktion wurde mit ihm sogar begründet - der Beschluss liegt den RN vor. Deshalb halte ich die Überschrift für vollkommen okay. (discl. Ich arbeite als Redakteur bei den RN und habe die Überschrift gemacht).

4 | Oliver Koch | 19.04.2013 um 11:52

Ohne dass mir der Beschluss vorliegt: Dennoch ist die Überschrift für mich irreführend. Denn sie lässt vermuten, dass der Blogpost Auslöser der Ermittlungen war. Es geht aber dabei nicht um den Blogpost sondern um das, was der Blogpost beschreibt. Nämlich eine möglicherweise strafbare Handlung. Der Blogpost war nur der leicht findbare Hinweis, dass es diese Handlung gab.

5 | Jan Theofel | 19.04.2013 um 13:06

Hi! Ich bin's :) Ich bin schon etwas erstaunt, dass Du anscheinend es völlig richtig hältst, Hausdurchsuchungen wegen eines legal erworbenen Scherz-Titels durchzuführen. Findest Du DAS hier auch noch ok? http://gutjahr.biz/2013/04/bestandsdatenauskunft/ Na ich geh dann mal weitermachen...

6 | Eva Ihnenfeldt | 21.04.2013 um 11:09

Das setzt voraus, dass der Kauf legal war. Und die Nutzung danach. Das setzt du hier einfach voraus.

Aber um Herauszufinden ob das wirklich legal war und um zu Ermitteln ob du das "Zertifikat" entsprechend den rechtlichen Vorschriften hier in Deutschland einsetzt - ja. Denn genau zur Ermittlung, ob das was du tust legal ist oder nicht wurde die Aktion ja durchgeführt.

Was wirst du sagen, wenn du in einem halben Jahr zu einer Geldstrafe wegen Titelmissbrauchs verurteilt worden sein solltest? Dann kann von legal keine Rede mehr sein... Aber ich wette, dass du dann keine so langen Blogposts darüber schreiben und die Presse informieren wirst, dass die Aktion leider völlig zu Recht durchgeführt wurde und du nun rechtskräftig verurteilt wurdest.

Und das hat rein gar nichts mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun. Das ist leider nur wieder reiner Popolismus, auf so etwas zu verweisen.

Und was ich noch auf Twitter schrieb: Getroffene Hunde bellen. Das kenne ich auch aus meiner persönlichen Arbeit mit Menschen. Als Ermittler in den 60 Fällen würde ich mich nun ganz klar erst mal auf dich konzentrieren. Denn du hast am lautesten Gebellt. (Zumindest habe ich von keinem anderen Gebell mitbekommen. Ich könnte mich da auch täuschen.)

7 | Jan Theofel | 21.04.2013 um 14:03

Ich lese gerade hier den Verweis auf Richard Gutjahr der die Verhältnissmäßigkeit in Frage stellt und die Begründung von Staatsanwaltschaft und Richter veröffentlicht hat. Es möge sich jeder sein eigenes Bild davon machen.

8 | Jan Theofel | 21.04.2013 um 17:30

„Was bleibt also wirklich?“

Was bleibt also wirklich? Zwei verdammte Einsatzkommandos, die wegen eines vermeintlichen Urkundenmissbrauchs (!) durch Räume marschiert sind! Wer hier nicht die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt, dem würde ich eine seltsame Rechtsauffassung unterstellen. Zumal - wie ja geschrieben wurde - die „Beweise“/Indizien klar auf der Hand lagen und sicherlich auch von der Staatsanwaltschaft gesichert wurde (wie man sonst IPs etc. sichert).

9 | Nick | 21.04.2013 um 20:38

Inzwischen ist der Blogpost, bei dem es in der Aktion ging scheinbar offline. Irgendwie irritierend, wo der doch völlig in Ordnung gewesen sein sein soll. Oder ist das nur ein technischer Fehler?

10 | Jan Theofel | 22.04.2013 um 15:00

War eigentlich von diesem Blogpost auch die Rede? (mittlerweile auch gelöscht, im Google-Cache). Dieser klingt wirklich ein wenig nach lustig-naivem Titelkauf. Satire m.E. schwer erkennbar, da vermischt mit anderem unsatirischem Thema.

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:hfj1NpCc164J:www.steadynews.de/allgemein/sitzen-ne-doktorin-ne-professorin-ne-grafin-und-ne-praktikantin-am-tisch-und-trinken-kaffee+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

11 | Justus | 22.04.2013 um 16:34

@Justus: Oh, diesen Blogpost kannte ich noch gar nicht. Und da animiert andere Leute auch Titel zu kaufen. Vielleicht war das ja der eigentliche Auslöser und gar nicht der von ihr bislang immer verwiesene Blogpost. Fragen über Fragen.

12 | Jan Theofel | 22.04.2013 um 16:46

Hallo, auch ich habe einen kirchlichen Dr. Titel gekauft, hatte dann eine Hausdurchsuchung von der Polizei, musste später Stellung nehmen bei der Polizei. Habe den Dr. nur einmal aus Spaß im Google Profil angegeben und dann auch in voller Länge. Eben kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, ich solle 900 EUR !!! zahlen und damit würde kein Strafverfahren eingeleitet werden, ich kann mich nun also freikaufen. Was meint ihr? Sauerei oder? 900 EUR "Spende" sind doch schon Strafe genug. Aber was passiert, wenn ich das Geld nicht bezahle? Dann geht es weiter, aber wie?

13 | Mark | 27.04.2013 um 14:15

@Mark: Woher soll der Besucher deines öffentlichen Profils wissen, dass das nur ein Spaß war? Und ich persönlich halte 900 Euro für einen ganz passablen Betrag wenn du bedenkst, dass auf so etwas bis zu einem Jahr Gefängnis droht.

Aber wie es da weiter geht und wie du dich verhalten solltest, solltest du deinen Anwalt und nicht uns fragen. Nur er kann dir eine anwaltliche Beratung geben.

14 | Jan Theofel | 28.04.2013 um 22:08

Der Blogpost "Ich setze mir selbst eine Krone auf" ist wohl wieder online. Ganz schön mutig, diesen weiterhin öffentlich mit "Dr. h.c." zu unterschreiben.

15 | Justus | 1.05.2013 um 21:44

Könnte sein, das mein Kommentar wegen geringer Themenbezogenheit hier nicht erscheint. Dennoch kann ich mir nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, dass sich die von Ihnen als Popolisten bezeichneten Personen möglicherweise mit einer Polizeieskadron bei Ihnen melden werden. §185 STGb sagt "Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Um Sie hier zu zitieren: " - es möge sich jeder selbst ein Bild von der Verhältniskeit machen."

Ich jedenfalls könnte mir vorstellen, wegen Beleidigung zu klagen, wenn mich jemand in aller Öffentlichkeit "Popolist" nennt. Mag das auch populistisch klingen, aber so schnell kann's gehen, Herr Theofel.

16 | Hellmut Alde | 8.05.2013 um 17:02

Also da mache ich mir keine Sorgen. Jemandes Texts als "populistisch" zu bezeichnen, dürfte kaum als Beleidigung durchgehen. (Im Gegenteil: In manchen Redaktionen scheint die Fähigkeit solche Texte zu schreiben geradezu erwünscht zu sein... Ich denke da jetzt allerdings an hier nicht im Spiel befindliche Medien und eine kürzliche Unterhaltung mit einem Online-Ressortleiter eines sehr großen Mediums.)

Um mal den Duden beim Wort zu nehmen: Populismus = "opportunistische Politik, die die Gunst der Massen zu gewinnen sucht." Oder in diesem Fall eben Texte. Und das diese die Gunst der Massen zu gewinnen suchen, kann wohl kaum von der Hand gewiesen werden.

17 | Jan Theofel | 8.05.2013 um 18:00

@Jan: Ich habe ja auch nicht von Populismus, sondern von "Popolismus" geschrieben. Was sagen soll, dass man ganz schnell in Schwierigkeiten kommen kann und sei es nur dadurch, dass man, wie ich hier unterstelle, einfach mal einen Tippfehler produziert (wenn auch zweimal), oder sollte "Popolist" doch ernst gemeint sein? In diesem Sinne würde ich auch eine zu starke Verurteilung der Tatsache eines Titelkaufs aus Jux vermeiden. Es geht hier schließlich ausdrücklich nicht um akademische Titel sondern um kirchliche, die im Gegenzug zu einer Spende verliehen werden. Was auch immer man davon halten mag, einen so massiven Polizeieinsatz rechtfertigt es ganz sicher nicht.

18 | Hellmut Alde | 10.05.2013 um 18:35

Ah du beziehst dich auf den Typo. Sorry, mein Fehler - ist korrigiert.

Und ich verurteile auch niemanden wegen einem Titelkauf aus Jux. Wohl aber die Art wie sie mit den Ermittlungen gegen sie umgeht. Und wie soll man ohne eine solche Maßnahme feststellen, ob der Titel so genutzt wird, dass man ihn mit einem echten (Ehren-)Doktor verwechseln kann?

19 | Jan Theofel | 13.05.2013 um 0:09

@Justus: Sorry, dein Kommentar ist mir durch gegangen. Der Artikel ist in der Tat wieder online. Der andere, auf den du verwiesen hast jedoch nicht. Das könnte dafür sprechen, dass der in Wirklichkeit Stein des Anstoßes war - und nicht der Scherz-Artikel wie von ihr dargestellt.

20 | Jan Theofel | 22.05.2013 um 11:00

Ich find's gerechtfertigt. Ist zwar ärgerlich für sie und den Steuerzahler (Ich hoffe mal sie wird die Kosten tragen müssen), allerdings kann ich auch nicht irgendwo hingehen, etwas klauen, mich in meinem Blog darüber lustig machen und dann davon ausgehen dass ich straffrei ausgehe weil es nur ein Scherz war...

21 | Thomas | 5.06.2013 um 23:55

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