Ich versteh die Welt, wie sie Eva Ihnenfeldt gerade darstellt oder Social-Media-Menschen und Journalisten darstellen lässt, nur noch sehr bedingt. Um nicht zu sagen, ich schüttele den Kopf darüber. Für mich ist da nichts anderes als ein Pseudo-Shitstorm gegen unsere Justiz. Ein aus der Ich-fühle-mich-ungerecht-behandelt-Mücke einen Ich-bin-Opfer-eines-tragischen-Justizirrtums-Elefanten machen. Natürlich kein ganz uneigennütziger - wie ich gleich noch ausführen werde.
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Tags: recht
Geschrieben von Jan Theofel am 19.04.2013 um 8:52 Uhr | Permalink
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Henning Krieg, euch allen bekannt als von der Monster-Barcamp-Session Weblogs und Recht hat am Wochenende sein neues Weblog kriegs-recht.de auf den Weg gebracht. Momentan steht nur ein einziger Artikel online, der sagt um was es geht. Aber wenn ihr alle ganz fleißig sein Blog besucht spornt das Henning bestimmt an endlich mit Content online zu gehen. :-)
Tags: recht
Geschrieben von Jan Theofel am 11.06.2007 um 23:54 Uhr | Permalink
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Jetzt folgt die Session Weblogs und Recht von Henning Krieg (Rechtsanwalt - wer hätte es gedacht :-). Mit dabei sind auch Betroffene und zwar Mario Thiel und die Saft-Blogger (Olymp***-Abmahnung). Wichtig: Dieser Artikel ist allgemein, unverbindlich und stellt KEINE Rechtsberatung dar. Und noch was: Mitschrieben, teilweise verkürzt/zusammengefasst und nicht gegengeprüft. Da können auch prinzipiell noch logische Fehler drin sein...
Update 23.4.2007: Ich habe ein bisschen Post-Cleanup gemacht um diesen Live-Post etwas klarer zu fassen, weil das hier glaube ich doch recht wichtig ist.
Impressum
Ist geregelt in Telemediengesetz (TMG) und im Rundfunkstaatsvertrag (RStV).
Wer braucht es? Alle bis auf: Anbieter von Telemedien (Webseite, Weblogs, Commerce, ...), die nur persönliche/familiären Zwecken dienen. Geht es z.B. über den engen Freundeskreis hinaus wird das Impressum benötigt, ist aber im Zweifel schwer abgrenzbar. Im Zweifel: Impressum draufpacken!
Was muss rein?
zwingend Name + Adresse
Bei geschäftsmäßigen Weblogs (gegen Entgeld, wohl auch Werbung) auch weitergehende Informationen: E-Mail, Telefon, Umsatzsteuer-ID, etc.(hilfreich, aber etwas veraltet: Anbieterkennung
Mit journalistisch-redaktionellen, regelmäßigen Inhalten: Namen des Verantwortlichen (ist ja sowieso der selbe bei den meisten Weblogs)
Ggf. als bereits als geschäftsmäßig zu betrachten ist es, wenn man als Selbständiger über den eigenen Job schreibt - also auch lieber ein Impressum drauf nehmen.
Auch hier: Besser mehr als weniger!
Wohin muss der Link? Keine technischen Vorgaben durch das Gesetz, muss nur leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Rechtsprechung auch hier different, am besten direkten Link "Impressum" oder ggf. auch "Kontakt". Unklarheit auf die Frage nach der Einbindung als Bild - wird nachgereichgt (gerne hier in den Kommentaren).
Was wenn es nicht da ist? Bußgeld bis 50.000 Euro möglich, Abmahnungen durch Wettbewerber.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung muss über den Nutzer vor Beginn über die Art, den Umfang und den Zweck der erhobenen Daten informieren.
Udo Vetter zweifelt z.B. ihren Sinn für private Blogs an (auf der Republica Konferenz). Nach dem Wortlaut des Gesetzes hat der Anbieter den Nutzer zu Beginn der Nutzung den Anwender zu informieren, das ist kaum technisch realisierbar. Ein gutes Beispiel für eine Datenschutzerklärung in Weblogs findet sich bei Arne Trautmann. Auch hier sind Bußgeld/Abmahnung möglich.
Special: Watchblogs
Watchblogs können zum Beispiel Probleme machen, wenn der Firmenname / Marke in der Domain auftaucht - muss aber nicht unbedingt. Vergleichbare/hilfreiche Urteile zum Beispiel für oil-of-elf.de / stopesso.de / awd-aussteiger.de / bsagmeckerercke.de / scheiss-t-online.de (die ersten vier sind vor Gericht durchgegangen (sind aber nicht mehr aktiv), letztere nicht).
Ein paar Hinweise für Watchblogs:
- In der URL und Namen klar von der Firma abgrenzen, z.B. xyz-watchblog.de (besser noch deutlicher)
- Keine Werbung und keine Affiliate-Programme (d.h. Name nicht für sich nutzen)
- Sachlichkeit beibehalten
Fremde Inhalte
Nicht einfach fremden Content übernehmen - dessen sind sich viele nicht bewusst! Vieles/das meiste was im Internet veröffentlicht wird ist geschützt. Nur durch eine Veröffentlichung im Netz wird es nicht "automatisch" frei. Geschützt sind nach deutschem Urheberrecht "persönliche geistige Schöpfungen", die Kreativität und Schaffungshöhe ist notwendig. Diese müssen werde registriert noch gekennzeichnet werden. Ein Copyright-Hinweis ist nicht hierfür notwendig. Vorsicht auch bei solchen Links wie "Blog this" bei Flickr (siehe unten).
Lösungen: Nach Erlaubnis fragen, muss nicht schriftlich sein, ist aber besser! Nachweisbarkeit sollte möglichst gegeben sein, E-Mail wäre ein Mittelweg. Creative Commons und freie Werke sind in der Regel ok. Aber: Auf die genaue Ausformulierung der Lizenz achten, z.B. nur nicht.kommerzielle Nutzung. Zitate aus Texten sind im Rahmen des Zitatrechts möglich, d.h. keine komplette Übernahme des Inhalts und eine Auseinandersetzung mit dessen Inhalt. Kein Großzitat! Den Urheber mit aufführen. Zu klärende Frage: Sind Blogger Presse? Darf ich Pressematerial verwenden?
Problem: Wer ist wirklich der Urbeher? Wenn ein Dritter urhebererchtlich geschütztes Material (also Rechte nicht bei ihm) unter einer Creative Commons Lizenz "freigibt" (was er nicht kann), ist das ein Problem für den, der darauf basierend die Inhalte weiterverwendet hat.
Eigene Fotos
Auch Schnappschüsse sind geschützt, auch wenn hier die Schöpfungshöhe nicht so groß ist.
Trennung Rechte am Bild vs. Persönlichkeitsrecht/Rechte am Bild der eignen Person. Bei Fotos mit anderen Personen also immer Vorsicht! Ausnahmen sind Personen des öffentlichen Interesses (Zeitgeschichte), wenn deren Wahrung der Privatsspähre (Caroline-Urteil vom EuGH) durchaus auch beachtet werden muss. Wer ist eine Person der Zeitgeschichte? Weitere Ausnahmen: Beiwerk, also z.B. Personen auf Landschaftsaufnahmen, kommt auf den Einzelfall an. Bei öffentlichen Versammlungen Personen in Gruppen, nicht als Nahaufnahme. Teilweise aber wieder doch z.B. Funkenmariechen. Wie sieht das mit Barcamps aus?
Auch hier Verweis auf Arne Trautmann zum Fotorecht, eigene Kategorie zum Fotorecht mit einer kleinen Serie.
Spezialfälle
Briefe/E-Mails (auch von Anwälten) auf keinen Fall bloggen wg. Urheber- und Persönlichkeitsrecht. Ggf. ok wenn du sie anonymisierst, was oft nicht sinnvoll ist weil der Blog-Grund damit entfällt. Ausnahmen können Leserbriefe sein. Newsletter wenn sie öffentlich sind, sind im Einzelfall zu hinterfragen. Indirekte Beschreibung des Briefes ist prinzipiell in Ordnung, wenn man dabei den Inhalt nicht wörtlich wiedergibt, dabei den Namen nicht wiedergeben.
Telefonate wie bei Briefen auch böse.
Ein Screenprint ist nach herrschender Meinung in Teilen durch das Zitatrecht geschüzt. Bei einem Ausschnitt sollte es machbar sein, in Sonderfällen auch der ganze. Ist eine Einzelfallentscheidung.
Links sind zu prüfen, Disclaimer hilft nicht wirklich sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Beleidungen sind kontextabhängig, im Internet ist nicht mehr erlaubt also anderswo. (Hennings Daumenregel mit Augenzwinkern "Muttitheorie": Alles was Mutti akzeptieren würde ist keine Beleidgung.)
Haftung für fremde Kommentare/Inhalte
Haftung ab dem Moment der Kentniss, Blogger kann nicht vorrangige Haftung auf Dritten (Kommentator) abschieben (herrschende Meinung). Zur Zeit juristisch offen: Gibt es bei wiederholten Verletzungen eine Pflicht zur Kontrolle (Störerhaftung), und wenn ja, ab wann (vergleiche auch Foren-Haftung / eBay-Fälle). Am besten rechtlich nicht Einwandfreies (Beleidigungen usw.) von selbst rausnehmen/löschen.
Abmahnungen - Praxis
Aus der Praxis: Mario hat Bilder von Flickr veröffentlich mittels "Blog this!", die urheberrechtliche geschützt waren und dort von Usern eingestellt wurden. Er mein, dass man als normaler User nicht weiß wie damit umzugehen ist, auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen. Spenden sind auf Dauer nicht die Lösung - Anwalt sieht "da ist was zu holen".
Saftblog ist wegen dem bösen Wort Olymp*** abgemahnt worden, das in zwei Beiträgen vorkam und die olymp****** Ringe zur Illustration verwendet haben. Kam genau in die Hauptgeschäftszeit im Dezember und in eine Nachbereitunsgpahse nach einer anderen (geschäftsbezogenen) Abmahung rein und darum auch der auch damals die erste Reaktion das Bloggen vielleicht aufzugeben. "Habe mich 10 Jahre im Knast gesehen." (Jörg Holzmüller) Bloggerszene hilft, weil viel Informationen fließen und Unterstützung kommt. Saftblog hat Mut für andere Abgemahnte geschaffen.
Abmahnungen - Theorie
Eigentlich ist die Idee hinter Abmahnungen gut, denn sie sollen Gerichtsverfahren verhindern. Das ist eigentlich zu begrüßen. Aber man muss sie immer im Kontext betrachten.Oft der Horror, aber eigentlich nur eine Beschwerde über eine (angebliche) Rechtsverletzung.
Abmahnungen sind regelmäßig mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden, die eine Wiederholung verhindern soll. Die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung ist dabei grundsätzlich mit einer (meist relativ kurzen) Frist verbunden. Für eine identische Abmahnung (gegen die selbe Sache) ist keine weitere Unterlassungserklärung nötig, wenn die Wiederholungsgefahr bereits durch eine andere Unterlassungserklärung gebannt wurde.
In der Regel verbunden mit eine Kostennote. Deren Höhe richtet sich nach RVG (abhängig vom Gegenstandswert und einem Schlüssel plus MwSt.). Obwohl der Abgemahnte der Empfänger dieser Kostennote ist, ist zunächst der Abmahnende der Kostenschuldner gegenüber seinem eigenen Anwalt. Der Abmahnende holt sich die Kosten dann quasi beim Abgemahnten wieder. Eine Aufteilung der vom Abgemahnten verlangten Abmahnkosten zwischen Anwalt und Abmahner ist rechtlich nicht zulässig! (Stichwort: Verdacht manchmal geäußert bei Massenabmahnungen)
Strategien bei Anmahnungen
- Erst mal Ruhe bewahren.
- Abmahnung ernst nehmen, damit beschäftigen - auch mit einem Anwalt
- Nichts ohne Anwalt unterschreiben
- Kompetenten(!) und fachspezifischen, spezialisierten Anwalt suchen und mit ihm Abrechnung nach RVG oder eine Honorarvereinbarung (Deckelung vereinbaren!) treffen (Henning: "Ich würde mich bei schwierigen Mietrechtsprobleme selbst auch mit einem spezailisierten Anwalt abstimmen. Nur um sicherzugehen.") Erstberatungsgebühr wird auf die Gesamtkosten verrechnet. Aussuchen nach word auf mouth, oder über Spezialistengruppen (z.B. DAV IT)
- Eventuell direkt mit dem Abmahner - und nicht (nur) mit dessen Anwalt reden.
- Reichweite der Unterlassungserklärung prüfen
- Kostennote mit dem Gegner verhandeln, der will nicht Geld sondern die Unterlassungserklärung
- Abdeckung über Rechtschutzversicherung klären (es gibt wohl einen Blogger, die zahlreiche Anbieter angeschrieben und die Ergebnisse zusammengefasst hat, den Link finde ich aber gerade nicht)
Tags: weblog barcampfrankfurt recht abmahnung
Geschrieben von Jan Theofel am 22.04.2007 um 14:17 Uhr | Permalink
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