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28.05.08

Risiken und Nebenwirkungen: Geld verdienen mit der Fußball EM

Amazon erklärt im Partner-Blog wie man mit der Fußball EM Geld verdienen kann. Eigentlich eine nette Idee für die Amazon-Partner wie mich.

Der Haken: Man muss dabei verdammt aufpassen. Denn schon die Kombination des Kürzels "EM" oder "EURO" mit der aktuellen Jahreszahl sind geschützte Begriffe der UEFA. So gesehen verwendet selbst Amazon in dem Blog-Post eine geschützte Wortmarke und riskiert damit prinzipiell eine Abmahnung. Denn man könnte hier ja Werbung mit der Fußball EM unterstellen.

Wie es richtig geht verrät uns die UEFA glücklicherweise auch. Zum einen sind alle geschützen Bilder, Slogans, Wortkombinationen in einer PDF-Datei zusammengefasst. Wie damit zu verfahren ist gibt es hier bzw. für nicht-kommerzielle Organisationen hier nachzulesen. Darunter auch folgender Passus:

6. Darf ich Werbung oder Promotionen mit Bezug zur UEFA EURO 2008™ machen, wenn ich keine Offiziellen Marken verwende?

Nein. Promotionen und/oder Werbeaktivitäten mit direktem oder indirektem Bezug zur UEFA EURO 2008™ müssen von der UEFA genehmigt werden, selbst wenn keine Offiziellen Marken verwendet werden. Nur die von der UEFA für die UEFA EURO 2008™ bezeichneten kommerziellen Partner haben das Recht, sich kommerziell mit der UEFA EURO 2008™ in Verbindung zu bringen.

Ich weiß nicht ob die UEFA gegen solche Amazon-Banner vorgeht order nicht. Aber wegen den paar euro würde ich es darauf nicht ankommen lassen. Ihr könnt das ganze ja auch "Alles für den Fußball-Fan" oder so benennen. Dagegen dürfte sich schwer etwas sagen lassen. Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung. Wie auch immer: Vorsicht mit Werbung im Rahmen der Fußball EM.

Tags: fußball markenrecht em uefa

Geschrieben von Jan Theofel am 28.05.2008 um 23:16 Uhr | Permalink
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17.03.07

"Pixel Script" ist keine Marke

Das habe ich gerade als Pressemitteilung gelesen:

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat mit Beschluss vom 05.03.2007 (Aktz: 306 02 602.3/42) die Marke "PIXEL SCRIPT" und "MILLION PIXEL SCRIPT" gelöscht. Das DPMA führt in seiner Begründung aus, dass der Marke ein Mindestmass an Unterscheidungskraft fehle.

Wollen wir hoffen, dass das Deutsche Patent- und Markenamt auch so viel Erkenntnis bei Trivialpatenten wie hier bei Trivialnamen beweist, wenn wir in Deutschland doch mal Softwarepatente haben sollten.

Tags: markenrecht patentrecht

Geschrieben von Jan Theofel am 17.03.2007 um 11:14 Uhr | Permalink
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07.09.06

Markennamen online prüfen

Ein kleines aber sehr nützliches Tool, welches ich erst heute wieder verwendet habe, ist die Onlinedatenbank des Deutschen Patent- und Markenamts. Dort kann man sich beispielsweise ganz einfach bereits vergebene Marken heraussuchen lassen. Allerdings sollte man dabei bedenken, dass hier nicht aufgeführte Namen dennoch z.B. als Firmenbezeichnung geschützt sein können. Aber für die Recherche von Produktnamen ist das sicherlich ein sehr hilfreiches Tool.

Tags: Link markenrecht

Geschrieben von Jan Theofel am 7.09.2006 um 23:26 Uhr | Permalink
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