ADMIN-C haftet für Domaininhalte
Ein ADMIN-C ist nach Auffassung des Amtsgericht Bonn für Inhalte einer Domain mit haftbar zu machen auch wenn er ansonsten garnicht in Erscheinung tritt.
[zum Urteil] Das könnte eine bittere Pille für viele werden. Denn gerade in der Goldgräber-Stimmung vieler Internetfirmen wurde am Anfang kaum auf eine korrekte Registrierung mit dem Kunden als ADMIN-C geachtet. Durch eine Übernahme einer solchen Firma habe ich schon ausreichend Fälle bearbeitet, wo es kaum noch möglich war den ADMIN-C ausfindig zu machen. Geschweige denn, dass dieser was von seinem Glück wusste. Das könnte noch zu vielen interessanten Rechtsfällen führen.
[via Handakte WebLAWg]
Geschrieben von Jan Theofel am 7.12.2004 um 0:21 Uhr (Permalink)
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