Änderung im Fernabsatzrecht
Ab heute greift eine Änderung im Fernabsatzgesetzt: Bislang sind die Händler im Fall eines eines Widerrufs bzw. einer Rücksendung auf den Rücksendekosten sitzengeblieben. Nur wenn der Warenwert unter 40,00 € lag, konnten diese Kosten gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden. Diese Grenze ist nun gefallen. Um die Rücksendekosten auch über 40 € dem Kunden berechnen zu können muss allerdings die Gegenleistung - also in der Regel die Zahlung - noch nicht erfolgt sein. Gerade bei Lastschriften bzw. Kreditkartenzahlungen besteht hier also ein deutlicher Interpretationsspielraum. Händler, die (nur) gegen Vorkasse liefern, betrifft die neue Regelung aber auf jeden Fall nicht.Werbung:
Geschrieben von
Jan Theofel
am 8.12.2004
um 8:01 Uhr
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