Änderung im Fernabsatzrecht
Ab heute greift eine Änderung im Fernabsatzgesetzt: Bislang sind die Händler im Fall eines eines Widerrufs bzw. einer Rücksendung auf den Rücksendekosten sitzengeblieben. Nur wenn der Warenwert unter 40,00 € lag, konnten diese Kosten gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden. Diese Grenze ist nun gefallen. Um die Rücksendekosten auch über 40 € dem Kunden berechnen zu können muss allerdings die Gegenleistung - also in der Regel die Zahlung - noch nicht erfolgt sein. Gerade bei Lastschriften bzw. Kreditkartenzahlungen besteht hier also ein deutlicher Interpretationsspielraum. Händler, die (nur) gegen Vorkasse liefern, betrifft die neue Regelung aber auf jeden Fall nicht.
Geschrieben von Jan Theofel am 8.12.2004 um 8:01 Uhr (Permalink)
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